Entsorgungsfachbetrieb
Unternehmen können sich für das Sammeln und Befördern, das Lagern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen sowie für das Handeln und Vermitteln von Abfällen als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, soweit sie die entsprechenden Anforderungen an die Organisation und Ausstattung sowie an die Sach- und Fachkunde von Betriebsinhabern und Personal erfüllen. Die Zertifizierung erfolgt nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Die Zertifizierung für das Handeln und Vermitteln von Abfällen erfolgt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der LAGA-Vollzugshilfe „Zertifizierung von Händlern und Vermittlern“. Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung ist, dass eine transparente und lückenlose Nachweisführung von der Erzeugung bis zur ordnungsgemäßen Behandlung der Abfälle entsprechend den gesetzlichen Anforderungen sichergestellt ist. Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb kann ein Betrieb durch die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft oder durch den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer Technischen Überwachungsorganisation (TÜO) erlangen. Das jeweilige Zertifikat ist 18 Monate gültig; eine Rezertifizierung muss innerhalb von zwölf Monaten an jeder Betriebsstätte erfolgen.