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Das neue Verpackungsgesetz gilt für alle Verpackungen und Vertreiber, die innerhalb Deutschlands erstmals mit Ware befüllte Produkt- und Versandverpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Als Inverkehrbringer sind Sie verpflichtet diese Verpackungen bei einem Dualen System zu beteiligen. Zusätzlich sind Sie verpflichtet die von Ihnen lizenzierten Verpackungsmengen der Zentralen Stelle zu melden. English Information

Für eine rechtssichere Lizenzierung folgen Sie einfach unserer Anleitung.

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