Fehlwurf

Aufgrund des Getrennthaltungsgebotes des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der untergesetzlichen Regelwerke werden Abfälle heute soweit möglich nach der Art des Stoffes oder der Herkunft getrennt gesammelt. Werden in die jeweiligen Sammelbehälter andere Abfälle eingebracht, als diejenigen, für die sie vorgesehen sind, wird dies als Fehlwurf bezeichnet. Fehlwürfe erhöhen die Kosten für Sammlung und Aufbereitung und vermindern die Qualität der recyclingfähigen Materialien. Als „intelligenter Fehlwurf“ werden Abfälle bezeichnet, die zwar stofflich richtig zugeordnet sind, per Definition aber anders entsorgt werden müssten. Beispiel hierfür sind Kunststoffabfälle, die keine Verpackungen sind, aber dennoch in den gelben Sack geworfen werden.

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