Recyclingquote

Unter Recyclingquote wird eine Beziehungszahl verstanden, die ausdrücken soll, zu welchem Anteil ein Stoff oder Abfall stofflich recycelt wird. Für einige Abfallströme gibt es gesetzlich vorgegebene Recyclingquoten, die nicht unterschritten werden dürfen. Welche Bezugszahlen für die Berechnung verwendet werden, ist ebenso vielfältig wie umstritten. Bisher gibt es keine allgemeingültige Berechnungsart von Recyclingquoten. So wird die Recyclingquote beispielsweise errechnet, indem die Menge von in Verkehr gebrachten Gütern/Stoffen ins Verhältnis zu der Menge der recycelten Abfälle derselben Stoffgruppe gesetzt wird. Andere Ansätze berechnen die Quote aus den anfallenden Abfallmengen im Verhältnis zur recycelten Menge. Das statistische Bundesamt berechnet die Recyclingquote, indem es die Inputmenge aller stofflichen Behandlungsanlagen durch das gesamte Abfallaufkommen teilt. Auch dieser Ansatz ist umstritten, da nicht berücksichtigt wird, wenn das Inputmaterial bei stofflichen Behandlungsanlagen auch Mengen enthält, die nicht recycelt werden können. Wird das gesamte Abfallaufkommen in Relation zu der Inputmenge in den Verwertungsanlagen gesetzt spricht man von der Verwertungsquote.

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