Verkaufsverpackung

Bei Verkaufsverpackungen handelt es sich immer um eine Verkaufseinheit, die der Endverbraucher erhält. Zu den Verkaufsverpackungen zählen im Sinne der Verpackungsgesetzes auch die sogenannten Serviceverpackungen, die der Handel, die Gastronomie oder andere Dienstleister nutzen, um die Ware an den Endverbraucher zu übergeben bzw. die Übergabe unterstützen. Dazu zählt z.B. auch Einweggeschirr.

Folgende Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden:

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