Verkaufsverpackung
Bei Verkaufsverpackungen handelt es sich immer um eine Verkaufseinheit, die der Endverbraucher erhält. Zu den Verkaufsverpackungen zählen im Sinne der Verpackungsgesetzes auch die sogenannten Serviceverpackungen, die der Handel, die Gastronomie oder andere Dienstleister nutzen, um die Ware an den Endverbraucher zu übergeben bzw. die Übergabe unterstützen. Dazu zählt z.B. auch Einweggeschirr.
Folgende Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden:
- Glas (z.B. Eingwegflaschen für Getränke)
- PPK (z.B. Versandkartons, Faltschachteln, Papiertüten oder Packpapiere)
- Weißblech (z.B. Konservendosen)
- Aluminium, sonstige Metalle (z.B. Dosen, Tuben, Schraubverschlüsse)
- Kunststoff (z.B. Getränkeflaschen, Kosmetikdosen, Tüten, Folien)
- Kartonverbunde (Kartonverbunde werden nur für Getränkeprodukte verwendet und bestehen aus verschiedenen Materialien, die fest miteinander verbunden sind (Karton, Kunststoff und teilweise Aluminium)
- Sonstige Verbundmaterialien (Sonstige Verbunde sind Verbundmaterialien aus mindestens zwei verschiedenen Werkstoffen, die ganzflächig miteinander verbunden sind, wie etwa Zementsäcke.)
- Naturmaterialien (z.B. Baumwolle, Holz, Kautschuk oder Keramik)